Immobilienbewertung
Vergleichswert-
Verfahren
Erläuterungen zum Verkehrswertverfahren
Was ist das Vergleichswertverfahren?
Wertermittlungsmethode für Immobilien
In der Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken gilt das Vergleichswertverfahren als sehr präzise. Dies trifft immer dann zu, wenn genügend Daten zu vergleichbaren Objekten vorhanden sind. Ist dies der Fall, so ist es möglich, mit dem Vergleichswertverfahren eine der aktuellen Marktlage entsprechende Wertermittlung durchzuführen.
Das Vergleichswertverfahren wird oft auch als Verkehrswertverfahren bezeichnet.
Da die Vergleichswerte direkt aus dem Markt entnommen werden und es sich um real erzielte Verkaufspreise handelt, entspricht die Wertermittlung dem Marktwert (auch Verkehrswert genannt) der Immobilie. Grundlage für die Wertermittlung sind auch hier meistens die durch die Gutachterausschüsse der Kommunen kategorisierten Objekte und deren Verkaufspreisen.
Wie bei allen anderen Wertermittlungsverfahren gilt auch beim Vergleichswertverfahren, sprich Verkehrswertverfahren, dass dieses von einem Fachmann durchgeführt werden sollte. So vermeiden Sie evtl. Fehleinschätzungen und profitieren zusätzlich vom Know-how und der Markterfahrung des beauftragten Fachmanns.
Was versteht man unter dem Verkehrswert?
Direktes und indirektes Verkehrswertverfahren
Was ist der Unterschied zwischen dem direkten und dem indirekten Verkehrswertverfahren?
Der Unterschied zwischen dem direkten und dem indirekten Verkehrswertverfahren ist schnell erklärt. Beim direkten Verkehrswertverfahren stammen die Vergleichswerte aus dem Umfeld der Immobilie, dessen Wert ermittelt werden soll. So z. B. die aktuell erzielten Verkaufspreise eines Nachbarhauses oder der ähnlichen Wohnung im gleichen Gebäude oder einer Immobilie, die direkt mit der zu bewertenden Immobilie vergleichbar ist. Wichtig ist, dass wichtige Merkmale wie Lage, Größe und Zustand möglichst ähnlich sind.
Beim indirekten Vergleichswerterfahren liegen solche aktuellen Zahlen aus der direkten Umgebung nicht vor. Hier werden dann ältere Verkaufspreise herangezogen, welche von den Kommunen (teils kostenlos) durch die Gutachterausschüsse aufbereitet und kategorisiert bereitgestellt werden.
Oftmals wird das Ergebnis aus dem Vergleichswertverfahren nicht für einen tatsächlichen Verkauf der Immobilie verwendet, sondern dient der reinen Wertermittlung. Typisch hierfür sind Erbschaftsangelegenheiten, Schenkungen, aber auch Scheidungen und Trennungen. Soll das Vergleichswertverfahren auch rechtlich Bestand haben, so sind einige Vorgaben zu beachten. Bei Fragen und zur Ermittlung des Verkehrswertes helfen die örtlichen Sachverständigen gerne weiter.
Wertermittlung einer Immobilie
Für bebaute und unbebaute Grundstücke
Vergleichswertverfahren
Sind direkte Vergleichsobjekte vorhanden, so ist dieses Verfahren sehr präzise.
Sachwertverfahren
Beim Sachwertverfahren werden die Gebäudeherstellungskosten mit berücksichtigt.
Ertragswertverfahren
Wird bei vermieteten oder verpachteten Immobilien angewendet.